Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung für die Website der Exclusiv Fliesen GmbH

Die Exclusiv Fliesen GmbH unterliegt der Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 17 BFSG des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).


Wir sind deshalb nicht verpflichtet, unsere Online-Angebote nach den Anforderungen des BFSG barrierefrei zu gestalten.

Trotzdem sind wir als Unternehmen bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Bei Fragen oder für Unterstützung bei der Nutzung unseres Online-Angebotes kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail.